(+49) 34633 340994 | info@kinderarztpraxis-braunsbedra.de
In unserer Praxis bieten wir Ihnen mögliche ärztliche Wahlleistungen (individuelle Gesundheitsleistungen- IGEL) an, die über den Rahmen des Leistungsspektrums der gesetzlichen Krankenkassen hinausgehen und vom Patienten selbst bezahlt werden müssen. Hierzu gehören auch ärztliche Atteste, Bescheinigungen und andere schriftliche Unterlagen. Diese ärztlichen Leistungen, die von den Krankenkassen nicht erstattet werden, müssen Ihnen direkt in Rechnung gestellt werden. Gleiches gilt für ihre Wunschleistungen.
Als Abrechnungsgrundlage der Rechnungslegung dient die GOÄ (aktuelle amtliche Gebührenordnung für Ärzte).
Deshalb informieren wir sie hiermit, welche Kosten Ihnen entstehen.
Gegebenenfalls erstattet Ihnen Ihre Krankenkasse mögliche Beträge nach Einreichung Ihrer Rechnung.
Beachten Sie unsere Preisliste nach akt. GOÄ.